Jugendschutzgesetz

Wie vom Jugendschutzgesetz gefordert, werden Waren, welche unter das Jugendschutzgesetz fallen, nur an volljährige Personen geliefert.

Um dies zu gewährleisten, muss bei einer entsprechenden Bestellung die Volljährigkeit bestätigt werden. Sollte beim Ausliefern der Ware Zweifel an der Volljährigkeit bestehen, wird vom Paketdienst gegebenenfalls das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes gefordert.